Friedrich Wilhelm, Herzog von Mecklenburg-Schwerin (1675-1713).

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Eigenhändiger Brief mit Unterschrift Schwerin, 17. X. 1709, 4°. 6 Seite. 2 Doppelblätter.

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Beschreibung

Wichtiger politischer Brief an einen Fürst und Vetter als Antwort auf dessen Brief aus Wolkersdorf vom 6. Oktober: „[…] ersehe daraus, das Ew. Gn. der beständigen Meinung sein, das dem herrn Graffen [Friedrich Karl] von Schönborn [ab 1705 Reichsvizekanzler] die Commissions Sachen allein in der hand gelaßen werden möchten. Ob ich mich wohl versichern kann, das aus keiner mefiance gegen den herrn Graffen von Schönborn, die Adjunktion eines Reichs Fürsten verlange, so sind doch erheblige uhrsachen, so mich wegen der bekanten großen halsstarrigkeit meiner Ritterschaft darhin veranlaßen, will also hoffen, das nicht allein der Graf von Schönborn die Adjunktion eines Reichsfürsten gern mit befodern wird, sondern auch Ew. Gn. wenn der Kayserl: hoff die Commission auf dieselbe mit erkennen solte, solche nicht refusiren werden, gestald Ew. Gn. mich da durch höchstens obligiren; Ew. Gn. aber meine Gedancken, dieser wegen völlig zu eröffnen, so gehen dieselbigen dahin, das an Stadt Schweden Ew. Gn., und wann wider Verhoffen sich desfals einiges bedencken finden solte, sodan entweder Sacksen Gota oder Ihr: Königliche: May[es]t[ä]t: von Dennemark, des herrn hertzogs von Wolfenbütel Gn., als welchen ich nebst Schweden anfänglich bekantermaßen in Vorschlag beym Kayserl: Hoffe gebracht habe, Adjungiret werden möchte. Solte aber auch, wie verlauten will, Ihre Kayser: May[es]t[ä]t: auf keinen Reichs Fürsten des Nider Säckschen Creis Directorii und also auch nicht auf Wolfenbütell das Commissorium mit Dirigieren wollen, so sehe ich gerne, das solches entweder nebst Ew. Gn. auf Sacksen Gota oder dan bey Ew. Gn. person einige bedencklichkeit, auf Sacksen Gota und Dennemarck, zugleich, oder auch allein auf einen von diesen mit gerichtet werde, wie woll ich hoc casu Sacksen Gota am liebsten hette. Im übrigen werde ich bey der Commission meinen Geheimen Raths Director von Unfersert gebrauchen, und dem selben noch einen anderen ministrum Adjungiren, wovon man aller Sinceritet versichert sein könne […] PS. Was Ew. Gn. in dero lezten schreiben an meine Gemahlin […] wegen einer discretion [Geldzuwendung, Bestechung] an einen Gewißen Ort erwähnen, können Ew. Gn. in meinem Nahmen die Versicherung thun, das es auf die benante summa nicht ankommen soll, es mag die bewuste persohn allein oder conjunctive, die Commission bekommen, wan sie nuhr in der Sache gute Dienste thuet.“ – Kurz gesagt: Friedrich Wilhelm wollte nicht, daß Schönborn allein das Amt des Reichsvizekanzlers verwalten sollte, sondern daß ihm zur Konrolle ein Reichsfürst (aus dem Hause Schweden, Sachsen-Gotha oder Dänemark) beigegeben werden sollte, um die Ansprüche Norddeutschlands zu sichern. – Leichter Tintendurchschlag. – Aus der Sammlung des Domprobstes Rötger mit dessen Eintragung.