Volkamer – Joseph I.,, römisch-deutscher Kaiser (1678-1711).

Urkunde auf Papier. Kanzleischrift mit eigenhändiger Unterschrift „Joseph mpp“. Wien, 16. III. 1706, Qu.-Imp.-Fol. (44 x 56 cm). 1 Seite. Mit papiergedecktem Siegel und Gegenzeichnungen.

Nicht vorrätig

Beschreibung

Dokument von größter Seltenheit: die Originalurkunde mit dem zehnjährigen Privilegium gegen den Nachdruck des Textes und den Nachstich der Kupfer für das berühmteste deutsche Orangeriebuch, Johann Christoph Volkamers (1644-1720) „Nürnbergische Hesperides oder gründliche Beschreibung der edlen Citronat, Citronen und Pomeranzen Frücht“, das 1708-14 in Nürnberg mit Abbildungen von Zitrusfrüchten und Ansichten aus und um Nürnberg und aus Italien herauskam. Den Text der Urkunde gibt der Erstdruck auf dem Blatt nach dem Titel in leicht gekürzter und abweichender Form wieder. Der hier vorliegende originale Urkundentext lautet: „Wir Joseph von Gottes gnaden […] Bekennen offentlich mit diessem Brief und thun kund allemänniglich, daß Unß Johann Christoph Volckamer Bürger in Unser […] Statt Nürnberg […] entschlossen seye, ein Garttenbuch in folio von vier Buch Papier mit vierzig bis fünfzig Kupferstichen die Nürnbergische Hesperides genannt, herauszugeben, darinnen ein ausführliche nachricht enthalten wie mit Italienischen Bäumen umbzugehen, wie dieselbe fruchtbahr zu machen, wie sie in Deutschland zu erhalten, von Schaden zu befreyen, desgleichen wie Pommeranzen Häußer […] angelegt werden sollen […] darbey würde auch die Garda See beschrieben […]“ Der Kaiser gewährt ein zehnjähriges Privilegium gegen Nachdruck und Nachstich, das bis zum Jahr 1716 reichte. Bei Zuwiderhandlung wurde eine Strafe von „Fünff Marck Lötigen Goldes“ ausgesetzt. Erstaunlicherweise hat sich also Volckamer das Privileg bereits 2 Jahre vor dem Erscheinen des Buches erwirkt. – Mit zwei Gegenzeichnungen von Reichsvizekanzler Friedrich Karl von Schönborn (1674-1746) und von Reichshofrat Franz Wilderich [im Druck fälschlich „Niclaß“] von Menshengen.