Bierbaum, Otto Julius, Schriftsteller (1865-1910).

220,00 

Eigenh. Manuskript mit Unterschrift sowie eigenh. Begleitbrief mit Unterschrift Schloß Englar bei Bozen, 8. IV. 1896, Verschied. Formate (34,5 x 21,5 und 21 x 17 cm). Zus. 2 Seiten. Bütten.

Vorrätig

Beschreibung

Begleitbrief: „[…] Ich komme Ihrer Aufforderung mit Vergnügen nach, indem ich Ihnen die beifolgenden Zeilen für den Thierschutzkalender zur Verfügung stelle […]“ – Manuskript: „Die Notwendigkeit des Bestehens von Thierschutzvereinen bedeutet unter Anderem auch eine Anklage gegen unser bestehendes Recht. Ist es nicht beschämend für unseren Culturzustand, daß das deutsche Reichs-Strafgesetzbuch die Thierquälerei nur unter die ‚Übertretungen‘ rechnet, die mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft werden? Und zudem verfolgt auf diese gelinde Art unsere Justiz die Niederträchtigkeit der Thierquälerei nur dann, wenn sie ‚öffentlich oder in Ärgernis erregender Weise‘ geschieht. Es liegt eine unbegreifliche Kurzsichtigkeit in dieser Thatsache. Thierquälerei ist ein feiges und grausames Verbrechen und muss als solches im Interesse der menschlichen Culturentwicklung verfolgt werden […]“