Beschreibung
An den Naturschützer Stephan Brunies (1877-1953). – I. (15. V. 1921): „[…] wir sind, wie Sie sagen, gleicher Ansicht und selben Sinnes, ich möchte sagen eines Geistes. Das haben wir beim Durchblättern Ihrer dem Naturschutz gewidmeten […] Schriften sofort erkannt. Was Sie da geschrieben haben, sind Blätter, die, in der Hand des Lehrers, den naturgeschichtlichen Schulunterricht begleiten sollten. Dem jugendlichen Leser überlassen dürften sie weniger wirkungsvoll sein. Bei Schulwanderungen im Freien würde der Lehrer wohl den besten Gebrauch davon machen. Er würde den Jungen auch die schmerzlose Tötungsart von jungen Hunden u. Katzen näher bezeichnen. Je praktischer der Naturschutz betrieben wird, desto eindrücklicher wird er sein. Man muß die Menschen nehmen, wie sie sind, sagt meine liebe Frau, und besonders beim Tierschutz, meint sie, dürfte man nicht davor zurückschrecken, auch die selbstsüchtigen Interessen des Menschen ihm dienstbar zu machen. Darum hat sie in ihren Erzählungen oft auf den materiellen (pecuniären) Vorteil hingewiesen, den gut gehaltene Haustiere, namentlich Pferde, dem Eigentümer bringen […]“ – II. „[…] Die Tierschutzkalenderchen besitzt meine Frau erst seit 1903, in welchem Jahre unsere Correspondenz mit Prof. Böhringer begann und sie angefangen hat, kleine Beiträge zu liefern, unterzeichnet mit L. W. P. (Luise Weber-Perty) […]“ – Der aus Solothurn stammende Jurist wirkte als Adjunkt und Direktor im Bundesamt für Justiz, von 1875 bis 1881 als Nationalrat. Im Bundesgericht wirkte er von 1897 bis 1901, 1902 bis 1904 war er Präsident des Schweizerischen Juristenvereins.