Beschreibung
An den Herausgeber und Übersetzer Christian August Heinrich Clodius (1772-1836) in Leipzig über seinen Sohn Theodor: „Nur noch ein Paar Worte in Eil über die Angelegenheit meines Sohns, damit Sie von allem unterrichtet sind. Er hat sich bey dem Concilio, wie er zur Publication des Rescripts citirt worden ist, wegen einer Wunde am Kopfe, die durch einen Fall entstanden sey, entschuldigen lassen. Als aber nachher die Gegenparthey denuncirt hat, die Wunde rühre von einem Duelle her, so hat der Rector den UniversitätsPhysikus abgeschickt, um die Wunde untersuchen zu lassen. Mein Sohn ist nicht zu Hause gewesen und die Wirthin hat geäußert, er werde wohl bey der Begleitung der strafgeschickten Studenten seyn. Bey dieser Begleitung aber ist er nicht gesehen worden. Ueber diese Begleitung soll eine Untersuchung angestellt werden. Man weiß, daß er sich verborgen gehalten hat, und erst den 23sten früh von Leipzig abgereißt ist. Nun habe ich noch einen Versuch bey dem Rector gemacht, die Sache beyzulegen. Ich führe an, mein Sohn habe Ursache gehabt zu glauben, der Stadtarrest sey durch die Publication des Urtheils aufgehoben. Eine neue Denunciation seiner erbitterten Gegner habe ihn veranlaßt seine Reise nach Berlin zu beschleunigen um nicht in eine neue langwierige Untersuchung verwickelt zu werden. Das Carcer mit Geld abzubüßen sey nicht ungewöhnlich, und ich hätte Herrn Domherrn Keil, als meinem Verwandten, Auftrag gegeben, darüber mit dem Herrn Rector zu sprechen und die Sache zu berichtigen. Wegen der neuen Anzeige sey kein Corpus delicti vorhanden, eine Kopfwunde könne von zufälliger Ursache herrühren, die Denunciation sey über Personen, Zeit und Ort unbestimmt und rühre von erbitterten Gegnern her. Ich wäre bereit zu Abbüßung des Verdachts eine Summe, für eine beliebige piam causam der Universität zu erlegen. – Den Erfolg dieser Anträge habe ich nun zu erwarten. Ich bitte Sie also Ihre Äußerungen über die Sache nach diesen Umständen einzurichten. Wird die Sache nicht beygelegt, so wird die Berichterstattung an den Kirchenrath schwerlich zu vermeiden seyn […]“ – Aufgrund verbotener Duelle und seiner Teilnahme an studentischen Aktivitäten drohte dem Sohn, Theodor Körner, 1811 eine strafrechtliche Verfolgung, weshalb er am 23. März 1811 aus Leipzig nach Berlin floh. Näheres dazu findet sich in den Briefen Körners an Theodor vom 10. III. bis April 1811; vgl. Körners Werke. Hrsg. von A. Steinberg. Berlin u. a. [1908]. Bd. II, S. 408-12, Nrn. 24-27. – Gut erhalten. – Mit kleinem Stempel und Eintrag.








