Büchner. , .

Der Stadtmagistrat zu Leipzig. Verordnung hinsichtlich der Hinrichtung von Johann Christian Woyzeck. Gedrucktes Dokument. Leipzig, 23. VIII. 1824, Ca. 37,5 x 23 cm. 2 Seiten.

Nicht vorrätig

Beschreibung

Der entlassene Soldat und arbeitslose Perückenmacher Johann Christian Woyzeck (geb. am 3. Januar 1780 in Leipzig) hatte am 21. Juni 1821 seine Geliebte ermordet; sein Fall wurde von Justiz und Gerichtsmedizin exemplarisch behandelt. Der Gutachter für das Todesurteil, Hofrat Clarus, sah den Verbrecher, der „endlich im finstern Aufruhr roher Leidenschaften ein Menschenleben zerstörte, durch ein unstätes, wüstes, gedankenloses und unthätiges Leben von einer Stufe der moralischen Verwilderung zur ändern herabgesunken“. Die öffentliche Hinrichtung am 27. August 1824 auf dem Leipziger Marktplatz wurde mit Flugblättern, Predigten, Heftchen- und Bilderhandel als abschreckendes Schauspiel inszeniert. Vorliegende Magistratsverordnung hinsichtlich der Erhaltung von Ruhe und Ordnung während der Exekution verkündet, daß eine Zuwiderhandlung mit einer Strafe von 10 Talern geahndet wird. „Büchners Drama, dessen fragmentarisch überlieferte Szenen vermutlich seit Sommer 1836 entstanden, kehrt das gegen den Delinquenten gerichtete Verfahren der Gutachter und der Justiz um und führte den Prozeß gegen die Herrschaftsvertreter, Instanzen und ,Umstände, die Massenschicksale wie dasjenige Woyzecks verursachten“ (Georg Büchner. Leben, Werk, Zeit. Ausst.-Katalog zum 150. Jahrestag des „Hessischen Landboten“. Marburg 1985. S. 239 und S. 243 Abb. dieses Flugblatts aus dem Goethe- und Schiller-Archiv in Weimar). – Linker Rand etwas unregelmäßig beschnitten, rechter Rand fachmännisch in Teilen ergänzt, insgesamt sehr gut erhaltenes Dokument.