Goethe, Johann Wolfgang von, Schriftsteller (1749-1832).

Als Nicolai die Freuden des jungen Werthers geschrieben hatte. Einblattdruck. [Hrsg. von Karl Lachmann]. , Ohne Ort und Jahr [1837], 17,5 x 10,5 cm. Mit eigenh. Korrektur Lachmanns am Rand von Zeile 10. Unter Glas gerahmt.

Nicht vorrätig

Beschreibung

Erstdruck des bekannten Spottgedichtes auf Nicolais Werther-Parodie. – Eins von ca. 30 Exemplaren; von allergrösster Seltenheit: „Ein junger Mensch, ich weiß nicht wie, | Verstarb an der Hypochondrie […] Der arme Mensch, er dauert mich, | Wie hat er sich verdorben! | Hätt‘ er geschissen so wie ich, | Er wäre nicht gestorben.“ – Slg. Kippenberg I, 3216. Meyer 2498. Goed. IV/3, 167, 4. – Die Frankfurter Goethe-Ausgabe (Bd. I, S. 158) folgt in ihrem Abdruck unserem Text und merkt dazu auf S. 76 f.) an: „Friedrich Nicolai, der bedeutendste publizistische Bannerträger der deutschen Aufklärung, hatte 1775 eine Parodie ‚Freuden des jungen Werthers‘ und ‚Freuden Werthers des Mannes‘ aus der Perspektive des aufgeklärten Tüchtigkeits-Ideals verfaßt. – Goethe sandte das Gedicht 1775 an Boie für den ‚Musen-Almanach‘, der es aber nicht druckte. Goethe hat es dann immer wieder einmal mündlich vorgetragen, so wurde es weitergegeben und kursierte auch in einer Reihe von Abschriften, deren einige im 19. Jahrhundert gedruckt wurden. An dieser Stelle wird der sog. ‚Druck Lachmanns‘ mitgeteilt (nach dem Textband der Weimarer Ausgabe mit den für diesen Druck relevanten Korrekturen des Apparates), ein Einblatt-Druck von 1837 mit dem genannten Titel, der auf einer solchen Abschriften-Tradition basiert.“ Die einzige eigenhändige Fassung Goethes wurde erst 1908 als „Die erste Weimarer Gedichtsammlung“ im Faksimile veröffentlicht (vgl. FA S. 216 und 937). – Goethe ging in „Dichtung und Wahrheit, 3. Teil“ auf das Gedicht ein: „Dann verfaßte ich, zur stillen und unverfänglichen Rache, ein kleines Spottgedicht ‚Nicolai auf Werthers Grabe‘, welches sich jedoch nicht mitteilen lässt.“ Zu Goethes Lebzeiten blieb der Text also ungedruckt. – Hagen 422 nennt „vermutlich“ einen Druck in Frakturschrift als Erstdruck, der angeblich 1820 von H. Steffens veranstaltet worden sein soll. Nach herrschender Lehrmeinung (Deneke, Rölleke, s. u.) ist dieser Druck erst nach 1837 erschienen. So sieht das auch Meyer a. a. O.: „[…] existiert ein neuerer, mit Schwabacher Schrift auf ein Quartblatt gedruckter, von dem Lachmannschen abweichender Druck, veranstaltet von Henrik Steffens.“ – Trotz der unwahrscheinlichen Datierung auf 1820 wird der Frakturdruck vom KVK als „1. Einblattdruck“, der vorliegende Lachmannssche hingegen als „2. Einblattdruck“ geführt. – Vgl. Otto Deneke, Nicolai auf Werthers Grabe. Göttinger Beiträge zur Goethe-Bibliographie, I. 1906. Heinz Rölleke, … non est pictum – auch ein Goethe’sches Dictum? In: Jb. d. FDH 1989, S. 147-55. – Seit 1991 (Slg. Herbert Albrecht 322) auf keiner Auktion. – Nachtrag: von dem hier beschriebenen Blatt existiert ein Doppeldruck! Im Unterschied zu dem Ex. im Frankfurter Goethehaus haben wir ein vollständig anderes Satzbild: Der erste Buchstabe des Gedichtes ist in größerem Schriftgrad, in Zeile 8 heißt es „sein“ (FDH: ein), der Name „Goethe“ ist bei uns in Kursive gesetzt. Beide Exemplare haben die handschriftliche Korrektur Lachmanns (Dank an K. Heumann, Frankfurt). – Rarissimum.